Stadtkapelle Waldkirchen

Hygienekonzept

Unterhalb steht das Hygienekonzept von 2020. Für die neue Saison 2021 wird das in den nächsten Tagen überarbeitet.

 

Um in diesen Zeiten der Corona-Pandemie mit der Stadtkapelle musikallisch auftreten zu können und nach drei Monaten vollständiger Abstinenz von Instrumenten und Blasmusik, ist es auch notwendig, wieder regelmäßige Proben durchzuführen.

Auf Basis der Bayerischen Verordnungen zum Infektionsschutz sind mit der letzten Änderung vom 12. Juni 2020 Lockerungen in Kraft getreten, die es uns erlauben, den musikalischen Betrieb der Stadtkapelle Waldkirchen wieder aufzunehmen. In Vorbereitung von kulturellen Veranstaltungen ist nun die Durchführung von Proben zugelassen. Eine Grundvoraussetzung ist auch die Aufstellung, Durchsetzung und Einhaltung von Hygienemaßnahmen. Es liegt in unserem persönlichen gegenseitigen Interesse sich an die folgenden Regeln zu halten.

  1. Da wir ein Blasorchester sind, gilt für uns alle bei sämtlichen gemeinsamen musikalischen Veranstaltungen (Proben, Auftritte) der Mindestabstand von 2 m (Nicht-Bläser 1,50 m).
    Bitte achtet dabei auf versetzte Aufstellung im Proberaum oder auf der Bühne. Ausnahmen sind nur Angehörige eines Hausstands, einer Familie, Partner, Verwandte und Geschwister.

  2. In Innenräumen (z.B. Bürgerhaus) haben alle vor und nach Probe oder Auftritt sowie in den Pausen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Sobald der Platz im Probenraum oder auf der Bühne eingenommen ist, kann die Maske abgenommen werden. Wenn möglich die Pausen und Wartezeiten im Freien verbringen.

  3. Es gibt keine zahlenmäßige Beschränkung für Mitwirkende an Proben oder Auftritten.

  4. Das Bürgerhaus ist ausreichend mit Desinfektionsmittel-Spendern, Flüssigseife und Einwegtüchern ausgestattet. Nach den Proben oder Auftritten werden diese geeignet entsorgt.

  5. Das Bürgerhaus wird auch regelmäßig und zuverlässig gereinigt. Bitte im eigenen Interesse auf den Zustand der genutzten Gegenstände und Instrumente achten und diese gegebenenfalls säubern bzw. desinfizieren.

  6. Das Kondenswasser in den Blasinstrumenten (in Einwegtücher) ablaufen lassen und nichtdurchpusten. Die Einwegtücher hinterher am Ende der Probe geeignet entsorgen.

  7. Der Probenablauf wird umgestellt, um häufiges und regelmäßiges Lüften zu ermöglichen.

  8. Bitte beachtet die allgemeinen Hygienemaßnahmen:
    regelmäßiges Händewaschen (Seife, 20-30 sek.),
    Desinfektion der Hände,
    Einhalten der Hust- und Niesetikette,
    Vermeiden von Körperkontakt oder Händeschütteln,
    keine Berührungen von Augen, Mund und Nase,
    Türgriffe, Lichtschalter usw. möglichst nicht mit der Hand berühren.

  9. Instrumente bitte nicht durchtauschen oder vorher sauber machen (desinfizieren). Keine Blasinstrumente tauschen! Instrumente, Notenpulte, Noten usw. am besten nicht im Bürgerhaus deponieren. Die Schlaginstrumente werden unter der Woche versperrt.

  10. Personen mit COVID-19 Symptomen dürfen nicht teilnehmen (z.B. Atemwegssymptome, Geruchs- oder Geschmacksstörungen).

  11. Personen aus Risikogruppen oder mit Vorerkrankungen, Schwächung des Immunsystems, müssen eigenverantwortlich entscheiden, ob sie zur Probe bzw. zum Auftritt kommen. Das gilt auch, wenn derartige Konstellationen zuhause bestehen.

Christoph Metten, Dirigent
Stand: 17. Juni 2020

Grundlagen: